ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der Firma Wolf-IT-Service
1. ALLGEMEINES
1.1
Für alle Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen, zusätzliche Vereinbarungen und
oder Nebenabreden bedürfen grundsätzlich der Schriftform. In Ergänzung hierzu
gelten ebenfalls die den Produkten beiliegenden Lizenzbedingungen der
Hersteller. Alle Produktnamen und Logos sind und bleiben Eigentum der jeweiligen
Hersteller. Produktabbildungen können von gelieferten Produkten abweichen.
1.2
Alle Angaben, Angebote und Produktbeschreibungen hinsichtlich der vertriebenen
Geräte sind freibleibend. Änderungen in Konstruktion und Ausführung sind im
Hinblick auf die ständige technische Weiterentwicklung und Verbesserung der
Produkte möglich. Dies gilt auch für Änderungen, die dem Erhalt der
Lieferfähigkeit dienen. Druckfehler und Irrtümer vorbehalten. Die gemachten
Angaben gelten nicht als zugesicherte Eigenschaft im Sinne des BGB.
1.3
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten einschließlich für Verträge, die
unter das Fernabsatzgesetz fallen. Kaufverträge kommen erst durch eine
Auftragsbestätigung (schriftlich, gefaxt oder per e-mail) oder die Annahme der
erbrachten Leistung oder vermittelten Ware durch den Kunden zustande.
1.4
Für Internetgeschäfte gilt das Recht auf Widerruf und Rückgabe nach §3 des
Fernabsatzgesetzes.
2. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
2.1
Für die Lieferung gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung der Ware.
Preisänderungen, die wegen Änderungen von Zöllen, Ein- und Ausfuhrgebühren,
Devisenbewirtschaftung, etc. notwendig werden, bleiben vorbehalten.
2.2
Alle Preise verstehen sich ohne gesondertes Zubehör, Installation, Schulung und
sonstige Nebenleistungen, soweit nicht schriftlich eine andere Vereinbarung
getroffen wurde, exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2.3
Versendungen, wenn nicht gesondert vereinbart, nur gegen Nachnahme.
2.4
Bei Lieferung gegen offene Rechnung sind diese nach der auf der Rechnung
vermerkten Zahlungsbedingungen fällig. Im Falle eines Zahlungsverzuges besteht
das Recht, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen von der Deutschen
Bundesbank bekannt gegebenen Basis-Zinssatz zu berechnen. Im Falle des Verzuges
besteht auch die Berechtigung, sämtliche Lieferungen an den Kunden, auch aus
anderen Vertragsverhältnissen zu verweigern. Für etwaige Schäden aus dieser
Nichtlieferung besteht keine Haftung.
2.5
Nimmt der Käufer die verkaufte Ware nicht ab, so besteht das Recht, wahlweise
auf Abnahme zu bestehen oder 10% des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens-
und Aufwendungsersatz zu verlangen. Im Falle eines außergewöhnlich hohen
Schadens gilt das Recht der Geltendmachung.
3. LIEFERFRIST
3.1
Liefertermine müssen schriftlich vereinbart werden. Die Frist ist eingehalten,
wenn die Erbringung der Leistung oder Ware vor Fristablauf erfolgt. Die
vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung.
3.2
Alle vereinbarten Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger
Selbstbelieferung. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im
Rahmen von Arbeitsausfällen (Streik/Aussperrung), gesetzlicher und behördlicher
Anordnung (Import- / Exportbeschränkungen) und höherer Gewalt.
Schadensersatzansprüche bei Nichteinhaltung sind ausgeschlossen.
4. LIEFERUNG, GEFAHRÜBERGANG
4.1
Teillieferungen sind berechtigt, daher gelten Gefahrenübergang und
Gewährleistungspflichten als selbständige Lieferungen, sofern nicht ausdrücklich
etwas anderes vereinbart wurde. Der Besteller ist nicht berechtigt, selbständige
Teillieferung zurückzuweisen.
4.2
Verdeckte Schäden sind unverzüglich zu melden. Dieses bedarf in jedem Falle der
Schriftform und hat direkt nach Erhalt der Ware zu erfolgen.
5. ANGEBOT, VETRAGSABSCHLUSS
5.1
Die Angebote des Auftragnehmers gemäß seinen Formularen "Preisliste" und
"Auftrag" sind freibleibend und unverbindlich.
5.2
Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der
schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers. Das gleiche
gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
5.3
Zeichnungen, Abbildungen, Maße oder sonstige Leistungsdaten sind nur
verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
5.4
Etwaige Angestellte des Auftragnehmers sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden
zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des
schriftlichen Vertrages hinausgehen.
6. EIGENTUMSVORBEHALT
6.1
Es besteht Eigentumsvorbehalt an der Kaufsache bis zur vollständigen Bezahlung
aller Forderungen aus dem Liefervertrag einschließlich Nebenforderungen (z.B.
Wechselkosten, Finanzierungskosten, Zinsen usw.) vor. Bei vertragswidrigem
Verhalten des Bestellers besteht das Recht, die Kaufsache zurückzuverlangen. In
der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache liegt kein Rücktritt
vom Vertrag.
6.2
Die Vervielfältigung von Software, Handbüchern oder anderen Unterlagen ist
verboten, es sei denn, anderweitige Vereinbarungen sind in Schriftform
zutreffend. Der Weiterverkauf ist nur dann statthaft, wenn der Käufer zugleich
jegliches Eigentum an der Sache verliert.
7. GEWÄHRLEISTUNG / HAFTUNGSAUSSCHLUSS
7.1
Eine Gewährleistung, dass die Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der
Technik frei von Fehlern sind, gilt für eine Dauer von 24 Monaten ab
Lieferdatum. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Die
Gewährleistung bezieht sich nur auf Neuwaren. Geräte die nach Kundenwunsch
modifiziert wurden, sind von dieser Gewährleistung ausgeschlossen, es sei denn
es werden gesonderte Bedingungen vereinbart.
Für auf Kundenwunsch hergestellte Software gilt eine Nachbesserungspflicht im
Falle einer Fehlfunktion, jedoch nicht für fehlende Eigenschaften, soweit diese
nicht vorher vereinbart wurden.
7.2
Keine Gewähr wird übernommen für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder
unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder
fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind. Dies gilt
insbesondere für den Betrieb der Gegenstände mit falscher Stromart oder
-spannung sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen. Das gleiche gilt für
Mängel und Schäden, die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion oder
netzbedingter Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falscher oder fehlender
Programm-Software und / oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind, es sei
denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den
gerügten Mangel sind.
Gebrauchte Ware wird unter Ausschluss jedweder Gewährleistung verkauft;
7.3
Keine Gewährleistung erfolgt für Schäden, wenn der Kunde Eingriffe oder
Reparaturen selbst vornimmt oder durch nicht autorisierte Personen vornehmen
lässt.
7.4
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch zehn Werktage nach
Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen; andernfalls sind hierfür alle
Mängelansprüche ausgeschlossen. Im kaufmännischen Verkehr gelten ergänzend die
§§ 377, 387 HGB.
7.5
Zur Mängelbeseitigung sind Nachbesserung oder Austausch zulässig. Der Käufer ist
verpflichtet, den reklamierten Gegenstand mit einer genauen Fehlerbeschreibung
und einer Kopie des Lieferscheines zurückzugeben. Weiterhin ist der Käufer zur
Sicherung von Daten auf seine Kosten verpflichtet. Im Falle eines Datenverlustes
wird keinesfalls Haftung übernommen.
8. SOFTWARE / LITERATUR / LIZENZEN
8.1
Bei Lieferung von Software gelten über diese AGB hinaus die besonderen Lizenz-
und sonstigen Bedingungen des Herstellers. Mit dem Erwerb der Software erkennt
der Käufer deren Geltung ausdrücklich an.
9. DATENSCHUTZ
9.1
Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im
Rahmen der Bestellabwicklung verwendet. Alle persönlichen Daten werden
selbstverständlich vertraulich behandelt.
9.2
Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden eingehalten.
10. VERSCHIEDENES
10.1
Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Liefervertrages oder dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin
wirksam.
10.2
Für Dienstleistungen vor Ort beim Auftraggeber wird der Fahraufwand mit einer
Kilometerpauschale vergütet, es sei denn, es ist eine anderweitige, schriftliche
Vereinbarung geschlossen.
11. GERICHTSSTAND, TEILUNWIRKSANKEIT, ANWENDBARES RECHT
11.1
Für die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Käufer gilt das
Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne
des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches
Sondervermögen ist, ist Zerbst ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem
Vertragsverhältnis unmittelbar ergebenden Streitigkeiten. Weiterhin ist Zerbst
Erfüllungsort sowie Übergabeort im Sinne der Verpackungsverordnung.
11.2
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Regelungslücke
enthalten, so verpflichten sich die Vertragsparteien, in Verhandlung mit dem
Ziel einzutreten, die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch eine
angemessene Individualabrede zu ersetzen oder zu ergänzen, die dem
wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entspricht. Die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Stand
vom 01.08.2004